Pflicht sind insg. 20 Stunden für Makler und Verwalter / Fortbildung innerhalb von drei Jahren
auch für Immobilienkaufleute und "alte Hasen" je nach Tätigkeitsaufnahme
Gegenüber Auftragsgeber / Behörden besteht eine Informationspflicht
Wer seiner Verpflichtung nicht nachkommt, muss mit Bußgeldern rechnen
Weiterbildungsnachweise müssen fünf Jahre aufbewahrt werden
Für wen gilt Sie ?
Der Weieterbildungszeitraum umfasst die Kalenderjahre Januar 2018 bis Dezember 2020
Achtung! Die Weiterbildungspflicht gilt auch bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeiten der mitwirkenden beschäftigten!
Für alle Erlaubnisinhaber, die ihre Gewerbeerlaubnis im Kalenderjahr 2018 oder früher erhalten haben, endet zum 31.12.2020 die erste 3-Jahres-Frist, die ihnen mit der Weiterbildungspflicht auferlegt wurde.
Dabei ist es unerheblich, ob das Gewerbe erst in 2018 oder bereits vor einem Jahrzehnt angemeldet wurde.
Weitere Informationen finden Sie z.Bsp. unter IHK Oldenburg Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Verwalter
Ein qualifizierter Makler sollte einen Berufsabschluss vorweisen können: Immobilienkauffrau/Immobilienkaufmann, Betriebswirt Grundstücks- und Wohnungswesen, Kauffrau/Kaufmann der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft oder Immobilienfachwirt/ Immobilienfachwirtin.
Zertifikat
Makler
Zertifikat
Vertragsrecht II
Zertifikat Grundbuchrecht
Zertifikat
Wohnungseigentumsgesetz
Zertifikat
Immobilien
Zertifikat
W-Recht
Zertifikat
Mietrecht
Zertifikat
Lebenszyklusmanagement
Zertifikat
Vertragsrecht I
Zertifikat
Wirtschaft.-& Hotelmanagement
staatlich gepr. Immobilienkaufmann
IHK -Ostfriesland / Papenburg
Ausbildung 2 Jahre
Gesellenprüfung
Handwerk
Handwerkskammer Ostfriesland
Ausbildung 3 Jahre
Historisch-Ökologische Bildungsstätte
Kommunikation in Beratungsgesprächen
Geprüfter Makler / Immobilienkaufmann
Schaufenster-Aushang